Allgemeine Mietbedingungen

1. Einleitende Bestimmungen

Diese Allgemeinen Mietbedingungen, nachfolgend „AMB" genannt, regeln die allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeugvermietung durch die Gesellschaft YOUR RENT Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością (handelnd unter der Marke „YOUR RENT") mit Sitz in CHORZÓW (41-503), ul. KADECKA 5A, NIP: 627-277-84-32, REGON: 522282922, eingetragen im Unternehmerregister des KRS durch das Amtsgericht für die Stadt KATTOWITZ unter der Nummer 0000976779 mit einem Stammkapital von 100.000,00 Zloty, nachfolgend „Vermieter" genannt.

Für die Zwecke dieser AMB haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung

  • „Vermieter" – YOUR RENT Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością (handelnd unter der Marke „YOUR RENT") mit Sitz in CHORZÓW (41-503), ul. KADECKA 5A, NIP: 627-277-84-32, REGON: 522282922, eingetragen im Unternehmerregister des KRS durch das Amtsgericht für die Stadt KATTOWITZ unter der Nummer 0000976779,
  • „Mieter" – eine natürliche oder juristische Person, die ein Fahrzeug mietet oder in deren Namen ein Fahrzeug gemietet wird. Diese Person wird im Mietvertrag als „Mieter" bezeichnet und ist für die Einhaltung aller Bestimmungen dieser Allgemeinen Mietbedingungen verantwortlich. Ist der Mieter ein Verbraucher, finden die AMB unter Berücksichtigung der zwingenden Verbraucherschutzvorschriften Anwendung,
  • „Vertrag" – der individuelle Mietvertrag, der am Abholort des Fahrzeugs zu Beginn des Mietzeitraums unterzeichnet wird und der zur Nutzung des Fahrzeugs berechtigt, den Abholort und den Rückgabeort, den Umfang der finanziellen Haftung, die im Preis enthaltenen Ausstattungen und Leistungen sowie die Zahlungsweise für die Miete festlegt. Der Vertrag enthält auch Informationen über den Kilometerstand, den Kraftstoffstand, etwaige Schäden und Mängel des gemieteten Fahrzeugs sowie die sonstigen Rechte und Pflichten beider Parteien, die durch ihre Unterschriften den Vertrag vollständig akzeptieren. Das Fahrzeugmietprotokoll gilt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Allgemeinen Mietbedingungen als Bestandteil des Mietvertrags,
  • „Fahrer" – die im Mietvertrag als „Nutzer" aufgeführte natürliche Person, die den Mietvertrag unterzeichnet und das Fahrzeug übernimmt sowie die Verantwortung gemäß den folgenden Bestimmungen des Mietvertrags trägt,
  • „Nutzer" – Mieter, Fahrer und Zusatzfahrer, die im weiteren Verlauf dieser Allgemeinen Mietbedingungen als Nutzer bezeichnet werden,
  • „Fahrzeug" – Gegenstand des Vertrags, dessen Informationen im Vertrag enthalten sind.
2. Mietbedingungen

  1. Mit der Unterzeichnung des Vertrags bestätigt der Nutzer die Übernahme des Fahrzeugs in einem für die vertraglich vereinbarte Dienstleistung geeigneten Zustand, einschließlich aller zugehörigen Ausstattungen und der dazugehörigen Dokumentation.
  2. Mit der Unterzeichnung des Vertrags versichert der Nutzer dem Vermieter, dass er alle in den Allgemeinen Bedingungen festgelegten Anforderungen erfüllt und über alle Dokumente verfügt, die für das rechtskonforme Führen des Fahrzeugs gemäß dem in der Republik Polen geltenden Recht erforderlich sind.
  3. Er ist verpflichtet, dem Vermieter die Originale dieser Dokumente zur Einsicht vorzulegen. Erforderliche Dokumente: Führerschein (seit mindestens einem Jahr im Besitz), Personalausweis oder Reisepass, Kreditkarte auf den Namen des Fahrers ausgestellt.
  4. Der Nutzer ist für Verkehrsverstöße verantwortlich, die während der Vertragslaufzeit und auch nach deren Beendigung begangen wurden.
3. Reservierungen und Zahlungen

  1. Die Fahrzeugreservierung kann über die Internetseite https://yourrent.com, telefonisch oder an den Servicestellen des Vermieters vorgenommen werden.
  2. Die Reservierung wird nach Erhalt einer Bestätigungs-E-Mail durch den Kunden bestätigt.
  3. Die Zahlung für die Miete kann online über die vom Vermieter bereitgestellten Zahlungsmethoden oder auf andere vom Vermieter akzeptierte Weise erfolgen.
  4. Alle während des Reservierungsprozesses angezeigten Preise sind Bruttopreise und enthalten die Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
4. Zahlungsbedingungen

  1. Auf der Kreditkarte des Nutzers wird eine Vorautorisierung (Betragssperrung) für eventuelle Fahrzeugschäden oder andere Ereignisse vorgenommen, für die der Nutzer verantwortlich ist.
  2. Der Nutzer sollte über ausreichende Mittel für die Vorautorisierung der Kreditkarte bis zu dem vom Vermieter festgelegten Betrag verfügen, der je nach Fahrzeugklasse, Miete und Versicherung variiert.
  3. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags ermächtigt der Nutzer den Vermieter, im Voraus den entsprechenden Betrag für die Miete pro Tag gemäß dem im Vertrag akzeptierten Tarif einschließlich aller Zusatzleistungen (erworbener Versicherungsschutz, Zusatzausstattung und Dienstleistungen) sowie sonstiger möglicher Kosten gemäß der geltenden Preisliste zu belasten.
  4. Diese Belastungen erfolgen auf der vorautorisieren Kreditkarte oder einer anderen vereinbarten Zahlungsform. Durch die Angabe einer Kreditkarte im Mietvertrag erklärt der Mieter sein Einverständnis mit der Belastung seines Kreditkartenkontos für zusätzliche Kosten, die aus einer Verlängerung der Miete entstehen, sowie für Zusatzkosten, die nach der Rückgabe des Fahrzeugs an den Vermieter entstehen (d. h. etwaige Reparaturkosten für Schäden am zurückgegebenen Fahrzeug, fehlendes Kraftstoff, Bußgelder). Falls der Nutzer direkt auf das Konto des Vermieters einzahlt, ist er verpflichtet, dies innerhalb der festgelegten Frist zu tun. Vor der Fahrzeugabholung müssen die Mittel auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein. Im Falle eines Verzugs ist der Kunde verpflichtet, dem Vermieter Zinsen sowie mögliche weitere entstandene Kosten zu zahlen.
5. Kaution

  1. Zur Absicherung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag kann der Vermieter vom Mieter eine rückzahlbare Kaution verlangen.
  2. Die Höhe der Kaution wird für jede Reservierung individuell festgelegt und hängt insbesondere ab von:
  • der Fahrzeugklasse
  • der Mietdauer,
  • dem Alter des Fahrers,
  • dem Fahrzeugabholort,
  • dem gewählten Schutzpaket,
  • der Risikobewertung der Miete.
3. Die Höhe der Kaution kann zwischen 1 PLN und 10.000 PLN betragen und wird dem Kunden jeweils vor der Reservierung mitgeteilt und im Mietvertrag angegeben.

4. Die Kaution kann erhoben werden durch:

  • Sperrung von Mitteln auf der Zahlungskarte,
  • Belastung der Zahlungskarte,
  • Banküberweisung,
  • eine andere vom Vermieter akzeptierte Form.

5. Die Kaution dient als Sicherheit für alle Forderungen aus dem Mietvertrag, insbesondere:

  • Kosten für Fahrzeugschäden,
  • Kosten für verlorene Ausstattung,
  • Kosten für zusätzliche Reinigung,
  • Kosten für die Auffüllung von Kraftstoff oder elektrischer Energie,
  • Bußgelder, Maut-, Park- und Verwaltungsgebühren,
  • sonstige Forderungen aus der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung des Mietvertrags.

6. Der Vermieter ist berechtigt, Forderungen aus dem Mietvertrag von der Kaution abzuziehen.

7. Der nicht verwendete Teil der Kaution wird nach Beendigung der Miete und Abrechnung aller mietbezogenen Forderungen zurückerstattet.

8. Die Rückerstattung der Kaution erfolgt unverzüglich nach Abschluss des Mietabrechnungsprozesses. Der tatsächliche Zeitpunkt der Gutschrift hängt vom Zahlungsdienstleister oder der Bank des Mieters ab.

6. Pflichten des Nutzers

Mit der Unterzeichnung des Vertrags erklärt der Nutzer, dass ihm alle nachstehend festgelegten Vertragsbestimmungen bekannt sind und dass er diese akzeptiert:

  1. Das Fahrzeug wird am vereinbarten Ort innerhalb der im Vertrag vereinbarten Zeit, im selben Zustand wie bei der Übernahme, zusammen mit der Ausstattung (Zusatzausstattung wie z. B. Kindersitz und/oder Navigation) und dem gleichen Kraftstoffstand wie bei der Übernahme sowie dem Parkeingangsticket zurückgegeben. Andernfalls werden zusätzliche Kosten berechnet.
  2. Die Beendigung des Mietvertrags erfolgt nach der Fahrzeugüberprüfung durch einen YOUR RENT-Mitarbeiter mit dem im Fahrzeugrückgabeprotokoll eingetragenen Datum und Uhrzeit.
  3. Ist der Mieter bei der Fahrzeugüberprüfung nach der Rückgabe nicht anwesend, ist der Vermieter berechtigt, das Rückgabeprotokoll einseitig zu erstellen, mit den daraus resultierenden Folgen für den Mieter.
  4. Das Fahrzeug wird in 24-Stunden-Perioden vermietet. Eine Verzögerung bei der Fahrzeugrückgabe von bis zu 30 Minuten führt zu keinen zusätzlichen Gebühren.
  5. Verlängerungen des vereinbarten Mietzeitraums sowie sonstige Änderungen bezüglich der Miete sind beim Vermieter, direkt bei der Filiale, von der das Fahrzeug ausgeliehen wurde, telefonisch oder per E-Mail vor Ablauf des Mietzeitraums zu beantragen.
  6. Im Falle der nicht fristgerechten Rückgabe des Fahrzeugs (Mietgegenstands) wird der Vermieter den Vorfall der Unterschlagung des Mietgegenstands der Polizei melden (vertragslose Nutzung),
  7. Das Fahrzeug darf nicht überladen werden, nicht für die Ausbildung neuer Fahrer, den Transport oder das Abschleppen anderer Fahrzeuge oder Traktoren, den entgeltlichen Personentransport, für Rennen, Rallyes, Ausdauertests oder rechtswidrige Handlungen verwendet werden,
  8. Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Fahrer oder dem im Vertrag genannten Zusatzfahrer, nur für den persönlichen Gebrauch gemäß der vorgesehenen Fahrzeugnutzung verwendet werden, und das Fahrzeug darf nicht an unberechtigte Nutzer und Dritte weitergegeben werden,
  9. Beim Verlassen des Fahrzeugs muss der Nutzer alle Fenster ordnungsgemäß schließen, das Fahrzeug abschließen und die Schlüssel (bzw. sonstige Steuergeräte) und Dokumente mitnehmen,
  10. Der Nutzer darf nur öffentliche Straßen benutzen, darf das Fahrzeug nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen verbotenen Substanzen führen und muss die Straßenverkehrsvorschriften einhalten,
  11. Der Nutzer ist für die regelmäßige technische Pflege des Fahrzeugs verantwortlich, d. h. für die regelmäßige Überprüfung des Kühlmittelstands, des Ölstands, anderer Flüssigkeiten, des Reifendrucks usw.,
  12. Wenn zu einem beliebigen Zeitpunkt eine Kontrollleuchte im Armaturenbrett einen Reparaturbedarf (oder das Nachfüllen von Betriebsflüssigkeiten) anzeigt, oder wenn der Nutzer selbst der Meinung ist, dass das Fahrzeug einer Inspektion bedarf, hat er den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen und das Fahrzeug (nach Absprache mit dem Vermieter über Ort und Termin) zu diesem Zweck zur Verfügung zu stellen. Im Falle von Schäden am Fahrzeug, die durch die Nichterfüllung dieser Bedingungen entstehen, ist der Nutzer verpflichtet, alle derartigen Schäden sowie mögliche Einkommensverluste, die dem Vermieter aufgrund von Betriebsausfällen infolge der Fahrlässigkeit des Nutzers entstehen, zu ersetzen,
  13. Das Fahrzeug darf nicht für den Transport von mehr Personen oder Gütern als die in der Fahrzeugspezifikation angegebene maximale zulässige Anzahl verwendet werden, und es dürfen keine Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden,
  14. Das Fahrzeug darf nicht außerhalb des Territoriums Polens verwendet werden, es sei denn, dies wurde zuvor dem Vermieter gemeldet und mit ihm vereinbart. Das Fahrzeug darf sich nur im Gebiet der Europäischen Union bewegen, und zwar ausschließlich mit Genehmigung des Vermieters und gegen Gebühr gemäß der aktuellen Preisliste. Bei Nichteinhaltung der grenzüberschreitenden und territorialen Nutzungsbeschränkungen des Fahrzeugs erlöschen alle vom Nutzer erworbenen Versicherungspakete, die in Paragraph 8 dieser Bedingungen aufgeführt sind,
  15. Der Nutzer trägt alle (aber nicht ausschließlich) mit der Fahrzeugnutzung verbundenen Kosten wie Kraftstoff, Autobahngebühren, Brückengebühren, Parkgebühren sowie Bußgelder und andere,
  16. Auf Grundlage dieses Vertrags ermächtigt der Nutzer den Vermieter, ihn ohne vorherige Benachrichtigung für alle Verkehrsverstöße, Parkgebühren sowie andere Bußgelder und Verwaltungsgebühren zu belasten, sofern diese durch Verstöße gegen das Recht der Republik Polen oder eines anderen Landes entstanden sind und während des Mietzeitraums begangen wurden. Die Kosten werden um eine Verwaltungsgebühr erhöht und der auf der ersten Seite dieses Mietvertrags angegebenen Kreditkarte belastet,
  17. Der Nutzer, eine juristische Person, kann nach vorheriger Ankündigung und mit Genehmigung des Vermieters einem Mitarbeiter, der die festgelegten Anforderungen erfüllt, die Nutzung des gemieteten Fahrzeugs gestatten, und ist in diesem Fall verpflichtet, den Fahrer mit den Vertragsbedingungen vertraut zu machen, was die Verantwortung der juristischen Person für die Einhaltung dieser Bedingungen in keiner Weise mindert.
7. Stornierung der Reservierung

  1. Der Mieter hat das Recht, die Reservierung bis 24 Stunden vor dem geplanten Datum und der geplanten Uhrzeit der Fahrzeugabholung kostenlos zu stornieren.
  2. Bei erfolgreicher Stornierung der Reservierung erstattet YourRent 100% der geleisteten Zahlungen.
  3. Die Rückerstattung erfolgt über dieselbe Zahlungsmethode, die bei der Reservierung verwendet wurde, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
  4. Die Rückerstattung wird spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der wirksamen Stornierung der Reservierung vorgenommen.
  5. Die Nichtabholung des Fahrzeugs ohne vorherige Stornierung der Reservierung gilt als Verzicht auf die Dienstleistung und berechtigt nicht zur Rückerstattung geleisteter Zahlungen.
8. Reklamationen

1. Der Mieter hat das Recht, Reklamationen bezüglich der vom Vermieter erbrachten Dienstleistungen einzureichen.

2. Eine Reklamation kann eingereicht werden:

  • elektronisch an die Adresse: biuro@yourrent.com,
  • schriftlich an die Adresse des Firmensitzes des Vermieters,
  • über das auf der Internetseite verfügbare Kontaktformular.
3. Die Reklamation sollte folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Nachname oder Name des Mieters,
  • Reservierungsnummer oder Mietvertragsnummer,
  • Beschreibung der vorgebrachten Beanstandungen,
  • Angabe des erwarteten Lösungswegs.
4. Das Fehlen der in Abs. 3 genannten Angaben führt nicht zur Unwirksamkeit der Reklamation, kann jedoch die Bearbeitungszeit verlängern.

5. Der Vermieter wird die Reklamation innerhalb von 14 Tagen nach Eingang bearbeiten.

6. Die Antwort auf die Reklamation wird elektronisch oder schriftlich gemäß den vom Mieter angegebenen Kontaktdaten übermittelt.

7. Ein Mieter, der Verbraucher ist, hat die Möglichkeit, außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren und Rechtsdurchsetzungsmaßnahmen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften in Anspruch zu nehmen.

9. Fahrzeugbeschädigung und/oder Verlust von Dokumenten

1. Im Falle eines Schadens am Fahrzeug (einschließlich Diebstahl), des Verlusts von Ausstattung oder Werkzeug, des Verlusts von Dokumenten, Kennzeichen oder Fahrzeugschlüsseln ist der Nutzer zur Erstattung der Kosten verpflichtet.

2. Der Fahrzeugnutzer haftet für Schäden am Motor und mechanischen Teilen des Fahrzeugs (zum Beispiel aufgrund von fehlendem Öl, Kühlmittel oder anderen Motorflüssigkeiten) sowie für Schäden an der Ölwanne, der Kupplung (sogenannte durchgebrannte Kupplung), dem Fahrwerk des Fahrzeugs, dem Verlust/der Zerstörung von Dokumenten oder Fahrzeugschlüsseln, dem Verlust/der Zerstörung von Kennzeichen, Beschädigungen des Fahrzeuginnenraums, Brandschäden an Sitzen, dem Einfüllen des falschen Kraftstoffs oder sonstigen Schäden, die durch Fahrlässigkeit des Nutzers oder des Zusatzfahrers entstanden sind (wie unvorsichtiges Fahren oder Geländefahrten).

3. In solchen Fällen erstattet der Fahrzeugnutzer dem Vermieter den Gegenwert der Fahrzeugreparaturkosten zuzüglich des Betrags der entgangenen täglichen Miete gemäß dem in diesem Mietvertrag angegebenen Betrag für die Dauer der Reparatur, jedoch nicht mehr als 30 Tage, sowie sonstige Schäden wie Abschleppkosten oder Wertverlust des Fahrzeugs.

4. Der Nutzer stimmt der Verwendung des Fahrzeugs gemäß den Anweisungen des Herstellers zu, einschließlich der Verwendung von Diesel oder bleifreiem Benzin gemäß den Herstelleranweisungen.

5. Schäden, die durch die Nichteinhaltung dieser Anweisungen entstehen, werden nicht durch die Versicherung abgedeckt und verbleiben als Verpflichtung des Fahrzeugnutzers.

10. Diebstahl, Fahrzeugunfall und/oder Fehlfunktion

1. Im Falle eines Unfalls, Fahrzeugschadens, Diebstahls, Motorausfalls oder ähnlicher Umstände ist der Nutzer verpflichtet:

  • weitere Schäden am gemieteten Fahrzeug bis zur Übernahme durch den Vermieter zu vermeiden,
  • die Namen, Telefonnummern und Adressen von Zeugen und an dem Schaden beteiligten Personen zu notieren,
  • die Polizei zum Ort des Geschehens zu rufen und ein Protokoll über den Vorfall zu erstellen, mit Ausnahme von Motorausfällen,
  • das nächstgelegene Büro des Vermieters über den Vorfall zu informieren.
2. Der Fahrzeugnutzer ist verpflichtet, alle Fahrzeugschäden bei der Polizei zu melden.

3. Wird kein Polizeiprotokoll vorgelegt und keine Erklärung abgegeben, werden alle Kosten im Zusammenhang mit dem Schaden oder dem vermissten Fahrzeug vom Fahrzeugnutzer in voller Höhe getragen, einschließlich entgangener Gewinne in Höhe der täglichen Miete für die Ausfallzeit des Fahrzeugs während der Reparaturdauer, für maximal 30 Tage, unabhängig von der Schuld des Nutzers und unabhängig davon, ob der Nutzer zusätzliche Haftungsbeschränkungs- oder Haftungsausschlusspakete erworben und bezahlt hat.

11. Dem Nutzer erstattete Kosten

1. Der Vermieter erstattet dem Nutzer alle Kosten für Öl, Schmiermittel, regelmäßige Wartung und kleinere Reparaturen, die während des Mietzeitraums entstanden sind, mit Ausnahme der Kosten für die Fahrzeugwäsche, nach Vorlage aller bezahlten Rechnungen.

2. Die Rechnung muss auf den Vermieter ausgestellt sein: YOUR RENT Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością (handelnd unter der Marke „YOUR RENT") mit Sitz in CHORZÓW (41-503), ul. KADECKA 5A, NIP: 627-277-84-32, REGON: 522282922, eingetragen im Unternehmerregister des KRS durch das Amtsgericht für die Stadt KATTOWITZ unter der Nummer 0000976779.

3. Um die oben genannten Kosten erstattet zu bekommen, muss der Nutzer eine schriftliche Genehmigung eines autorisierten Vertreters des Vermieters erhalten; andernfalls kann die Erstattung nicht vorgenommen werden.

12. Selbstbeteiligung

1. Das Risiko und der Betrag der Selbstbeteiligung können durch den Abschluss eines geeigneten Reduzierungs- oder Ausschlusspakets verringert werden.

2. Eingeschränkte Haftung für Schäden oder Diebstahl mit Selbstbeteiligung (CDW/TP): Durch die Akzeptanz dieses Versicherungsschutzes können Sie Ihre Haftung für Schäden oder Diebstahl einschränken oder vollständig ausschließen (unter Einhaltung der Mietbedingungen).

3. Erwerb der Option mit reduzierter Selbstbeteiligung (Medium Protect Package): Durch die Akzeptanz und Bezahlung dieses zusätzlichen Selbstbeteiligungsschutzes kann der Nutzer seine Haftung für Fahrzeugschäden einschränken. Das Medium Protect Package (mittlerer Schutz) deckt NICHT ab: Schäden am Fahrzeuginnenraum (es sei denn, der Innenraum wird durch einen Unfall beschädigt).

4. Erwerb der Option zum vollständigen Ausschluss der Selbstbeteiligung Total Protect Package (Vollschutz): Durch die Akzeptanz und Bezahlung dieses zusätzlichen Selbstbeteiligungsschutzes kann der Nutzer seine Haftung für Fahrzeugschäden vollständig ausschließen (bei Erfüllung aller Bedingungen). Das Total Protect Package deckt keine Schäden am Fahrzeuginnenraum ab (es sei denn, der Innenraum wird durch einen Unfall beschädigt).

5. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags ermächtigt der Nutzer den Vermieter, seine Kreditkarte für alle Mietkosten, Ausfälle oder Verluste bis zur Höhe der im Mietvertrag angegebenen Selbstbeteiligung oder des vollen Schadensbetrags zu belasten, sofern der Nutzer diese Bedingungen nicht eingehalten hat, selbst wenn dies nach der Fahrzeugrückgabe festgestellt wurde und der Nutzer den Vermieter nicht gemäß dem Fahrzeugrückgabeverfahren informiert hat.

6. Die Versicherung deckt keine Schäden ab, die in Hochrisikogebieten oder Kriegsgebieten entstanden sind, oder wenn das gemietete Fahrzeug ohne Genehmigung und ohne erhobene Gebühr außerhalb der Grenzen der Republik Polen verwendet wird.

12. Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten

1. Der Nutzer stellt personenbezogene Daten freiwillig zur Verfügung. Die personenbezogenen Daten des Nutzers sind für die Durchführung des Mietvertrags erforderlich. Der Vermieter verwendet und verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften,

2. Der Vermieter verpflichtet sich, personenbezogene Daten gemäß den geltenden Rechtsvorschriften und dem Vertrag zu verarbeiten. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten verpflichtet sich der Vermieter, die Datenschutzvorschriften einzuhalten, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung),

3. Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist YOUR RENT Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością (handelnd unter der Marke „YOUR RENT") mit Sitz in Chorzów (41-503), ul. KADECKA 5A, NIP: 627-277-84-32, REGON: 522282922, eingetragen im Unternehmerregister des KRS durch das Amtsgericht für die Stadt Katowice, VIII. Wirtschaftsabteilung, unter der Nummer 0000976779 mit einem Stammkapital von 100.000 Zloty,

4. Die angegebenen personenbezogenen Daten werden verarbeitet: zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Erfüllung des Vertrags – auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO; auf Grundlage der Einwilligung (ausschließlich für den in der Einwilligung angegebenen Zweck) – auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO; für Zwecke, die sich aus den berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten ergeben (z. B. zur Geltendmachung von Ansprüchen, für Direktmarketing) – auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO,

5. Personenbezogene Daten werden für die Dauer des Vertrags und nach Vertragsende zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung des Vermieters als Verantwortlichem (für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum) gespeichert, und im Falle berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten (einschließlich Direktmarketing) bis zum Widerruf der Einwilligung oder dem Einlegen eines Widerspruchs,

6. Aufgrund der Art des Vertrags kann Empfänger personenbezogener Daten ein Partner des Vermieters sein (Versicherungsgesellschaft, Leasinggeber, Bank, Dienstleister des Vermieters), und im Falle berechtigter Interessen des Vermieters auch ein anderes mit dem Vermieter zusammenarbeitendes Unternehmen (Kanzlei, Marketingagentur usw.),

7. Der Mieter hat das Recht auf Zugang zu seinen Daten sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit, das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung (ohne Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit der vor dem Widerruf auf Grundlage der Einwilligung vorgenommenen Verarbeitung) und das Recht auf Einlegung eines Widerspruchs (wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke erfolgt, die sich aus den berechtigten Interessen des Vermieters ergeben).

8. Dem Mieter steht das Recht zu, beim Generalinspektor für den Schutz personenbezogener Daten eine Beschwerde einzulegen, wenn er der Ansicht ist, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten gegen die DSGVO verstößt.

9. Personenbezogene Daten des Mieters können automatisiert verarbeitet werden, einschließlich Profiling (Profiling erfolgt zur Unterbreitung von Waren und/oder Dienstleistungen, die den Bedürfnissen und Erwartungen des Mieters am besten entsprechen).

13. Sonstige Bestimmungen

1. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer durch eine Verzögerung bei der Fahrzeugübergabe entstehen, oder für Schäden, die dem Nutzer durch eine Fehlfunktion des Fahrzeugs während des Mietzeitraums entstanden sein könnten.

2. Der Vermieter hat das Recht, den Mietvertrag zu kündigen und das Fahrzeug unverzüglich zurückzunehmen, wenn der Nutzer nicht im Einklang mit diesen Bedingungen oder dem Mietvertrag handelt oder wenn das Fahrzeug beschädigt wird.

3. Die Kündigung der Mietdienstleistung gemäß diesen Bestimmungen berührt nicht die sonstigen Rechte des Vermieters, die in diesen Bedingungen und dem Mietvertrag festgelegt sind.

4. Dieser Vertrag wurde in zwei identischen Exemplaren ausgefertigt, von denen eines dem Nutzer übergeben und das andere vom Vermieter einbehalten wurde.

5. Mit seiner Unterschrift auf der letzten Seite dieses Vertrags akzeptiert der Nutzer diesen Vertrag und alle seine Bestimmungen, und mit der Akzeptanz des Versicherungsschutzes für Schäden gemäß Paragraph 9 akzeptiert er die Versicherungsschutzbedingungen, über die er informiert wurde.

6. Auf den Mietvertrag findet polnisches Recht Anwendung.

7. Bei Streitigkeiten mit Verbrauchern richtet sich die Zuständigkeit des Gerichts nach den geltenden Rechtsvorschriften.

8. Der Verbraucher kann außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren in Anspruch nehmen, insbesondere mit Unterstützung des örtlich zuständigen Verbraucherschutzbeauftragten oder anderer berechtigter Stellen.

14. Änderungen der AMB

1. Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese AMB aus triftigen rechtlichen, organisatorischen oder technischen Gründen zu ändern.

2. Auf den Mietvertrag finden die AMB Anwendung, die zum Zeitpunkt der Reservierung durch den Mieter gelten.


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